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Allgemeine Reisebedingungen

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, Melanie Haller und Ihnen zustande kommt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die Melanie Haller mit Ihnen bis zum 30.07.2021 abschließt.

2. Anmeldung

Bestätigung 2.1 - Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Melanie Haller den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen.

2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch Melanie Haller zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert Melanie Haller Sie mit der Buchungsbestätigung.

2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Melanie Haller für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie Melanie Haller dessen Annahme innerhalb der genannten Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) erklären.

3. Bezahlung

3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

3.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Melanie Haller) fällig und zahlbar, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere Melanie Haller nicht mehr nach Ziffer 8.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Restpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer eine Buchubngsbestätigung erhalten hat, kann Melanie Haller nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

4. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsschluss

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Melanie Haller ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Leistungsbeschreibung der Reise.

4.2 Wird auf Ihren Wunsch von Melanie Haller ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Melanie Haller ausschließlich aus dem konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.

4.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von Melanie Haller nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Melanie Haller hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4.4 Melanie Haller behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für be-stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Ausschreibung zu erklären. Ebenso behält sich Melanie Haller vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

5. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss

5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Melanie Haller nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Melanie Haller behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Melanie Haller in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Melanie Haller über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung Melanie Haller gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

6.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Melanie Haller. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Wenn Sie zurücktreten, kann Melanie Haller eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Dabei kann Melanie Haller eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert an Ihrem Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:

  • ~ bis 6 Wochen vor Anreise 0%
  • ~ bis 4 Wochen vor Anreise 50% 
  • ~ bis unter 3 Wochen vor Anreise 70% 
  • ~ bis 1 Woche vor Anreise 90%

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (wie bspw. beim ADAC). Melanie Haller behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

6.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Melanie Haller kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften gegenüber Melanie Haller als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

6.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Vornahme von Umbuchungen. Werden von Melanie Haller dennoch nach Vertragsschluss Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann Melanie Haller ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 30,00 erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den oben genannten Bedingungen (siehe 6.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

8. Rücktritt und Kündigung durch Melanie Haller

8.1 Melanie Haller kann bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt Melanie Haller zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

8.2 Melanie Haller kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Melanie Haller nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält Melanie Haller den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird Melanie Haller durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Erdbeben, behördliche Zwangsmaßnahmen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann Melanie Haller für erbrachte oder noch zu er-bringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Melanie Haller ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Obliegenheiten des Reisenden

10.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.

10.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

10.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

11. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Verjährung

11.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Melanie Haller kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Melanie Haller kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Melanie Haller innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden, verbunden mit einem Abhilfeverlangen, bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

11.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber Melanie Haller geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Melanie Haller gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger, wie etwa das Hotel sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche mit Wirkung für Melanie Haller zu befinden.

11.4 Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Melanie Haller, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Melanie Haller Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Melanie Haller die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Melanie Haller hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

12.2 Melanie Haller informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und bei evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziffer 12.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.

13. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Melanie Haller für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Melanie Haller für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Melanie Haller gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Melanie Haller bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Melanie Haller, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Melanie Haller verpflichtet, dem Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de pdf und auf der Internetseite von Melanie Haller einsehbar.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit / ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde uns ggf. auch zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste (Vor- und Zuname) überlassen hat. Sind Sie mit der Veröffentlichung Ihres Namens auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so haben Sie das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste uns gegenüber bei der Anmeldung, Buchung / bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu widersprechen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

Unsere vollständigen Datenschutzbedingungen finden Sie hier Datenschutz.

16. Sonstiges

16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Melanie Haller findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Melanie Haller vereinbart.

16.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Melanie Haller nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Veranstalter:

Eyes of Happiness LLC - Melanie Sophie Haller

7901 4th St N, STE 3003 3702 St. Petersburg Florida US

Tel.: +49 (0) 170 / 4988210

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.eyesofhappiness.com

Geschäftsführung: Melanie Haller

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Kurse & Seminare

Haftpflichtversicherung: Generali

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 16.) (Stand April 2018)

 

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